
Die Werkstatt nebenan...
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Förderung von Rußpartikelfiltern
Die Nachrüstung von Pkw mit Diesel-Rußpartikelfiltern soll steuerlich gefördert werden. Wer im Zeitraum vom 1.1.2006 bis 31.12.2009 sein Fahrzeug nachrüsten lässt, erhält einen Förderbetrag von € 330. Neufahrzeuge mit Partikelfiltern werden dagegen nicht gefördert. Für Fahrzeuge, die nicht nachgerüstet werden, ist ab 1.4.2007 ein jährlicher Zuschlag von 1,20 € je angefangene 100 ccm Hubraum vorgesehen. Dies gilt auch für Pkw, die aus technischen Gründen nicht nachgerüstet werden können. mehr...
